Elektronisches Abfallnachweisverfahren

Seit dem 01.04.2010 ist jeder Erzeuger/ Beförderer/ Entsorger von gefährlichen Abfällen von mehr als 2 Tonnen pro Jahr zur Teilnahme am elektronischen Abfall­nachweisverfahren (eANV) verpflichtet. Grundlage hierfür bildet das Kreislaufwirtschaftsgesetz und die Nachweisverordnung.

Die GKU nimmt seit März 2010 als Dienstleisterin am eANV teil.

  • Beratung und Unterstützung zur Teilnahme am eANV (Empfehlungen zur Ausstattung, Beantragung und Aktivierung von Signaturkarten, ZKS-Registrierungen)
  • Abwicklung des eANV als Verfahrensbevollmächtige des Bauherrn (Abfallerzeuger)
  • Signatur von Entsorgungsnachweisen und Begleitscheinen für Erzeuger

Ausstattung

Information als Download (pdf)

Referenzprojekte (pdf): Elektronisches Abfallnachweisverfahren

 

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2013_Referenz_Zedal.pdf64.72 KB