Elektronisches Abfallnachweisverfahren
Seit dem 01.04.2010 ist jeder Erzeuger/ Beförderer/ Entsorger von gefährlichen Abfällen von mehr als 2 Tonnen pro Jahr zur Teilnahme am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) verpflichtet. Grundlage hierfür bildet das Kreislaufwirtschaftsgesetz und die Nachweisverordnung.
Die GKU nimmt seit Einführung als Dienstleisterin am eANV teil.
- Beratung und Unterstützung zur Teilnahme im eANV (Empfehlungen zur Ausstattung, Beantragung und Aktivierung von Signaturkarten, Beantragung baustellenbezogener Abfallerzeugernummern, ZKS-Registrierung von Betriebsstätten)
- Abwicklung des eANV als Verfahrensbevollmächtige des Bauherrn (Abfallerzeuger)
- Betreuung des ZKS-Postfachs
- Erstellung von Abfallregistern gemäß Nachweisverordnung

