Sicherung von Altablagerungen
In Abstimmung mit der unteren Bodenschutzbehörde erstellen wir Sanierungspläne gemäß § 13 Abs. 6 BBodSchG zum geordneten Abschluss von Altablagerungen mit geringem Gefährdungspotenzial.
Gemäß § 17 Abs. 1 BBodSchV müssenSicherungsmaßnahmen gewährleisten oder wesentlich dazu beitragen, dass durch im Boden oder in Altlasten verbleibende Schadstoffe und deren Umwandlungsprodukte dauerhaft keine Gefahren, erheblichen Nachteile oder erheblichen Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit bestehen.
Ziel ist die Errichtung eines dachähnlichen Geländeprofils zur oberflächlichen Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers (kontrollierte Flächenentwässerung). Dies führt zur Austrocknung des Deponiekörpers.
Bei der Planung sind bau-, natur-, forst-, bodenschutz-, wasser- und abfallrechtliche Belange zu berücksichtigen.



