Arbeiten in kontaminierten Bereichen
Wir unterstützen Sie bei Ihrer Arbeitsschutz- und Sicherheitsplanung sowohl beim Gebäuderückbau als auch in der Altlastensanierung und koordinieren Ihre Arbeiten in kontaminierten Bereichen entsprechend den Anforderungen der DGUV Regel 101-004 (TRGS 524), der TRGS 519 (Asbest – Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten) und der TRGS 521 (KMF – Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle).
Unsere Dienstleistungen umfassen folgende Bereiche:
- Arbeitsplanung
 - Gefährdungsermittlung
 - Festlegen von technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen (TOPS)
 - Berücksichtigung des Nachbarschaftsschutzes im sensiblen Umfeld
 - Erstellen eines Baustelleneinrichtungsplanes mit Schwarz-Weiß-Bereich
 - Erstellung von standortangepassten (Sammel-)Betriebsanweisungen
 - Treffen von Festlegungen für die Entsorgung, Dokumentation und Nachweisführung
 - Abstimmung mit den zuständigen Behörden
 - Beratung zu den Schutzmaßnahmen
 - Hilfestellung bei der Einrichtung des SW-Bereiches
 - Unterweisung in die Schutzmaßnahmen gemäß A+S-Plan
 - Beaufsichtigung der Arbeiten im kontaminierten Bereich
 - Arbeitplatzmessungen
 


