Seit dem 01.04.2010 ist jeder Erzeuger/ Beförderer/ Entsorger von gefährlichen Abfällen von mehr als 2 Tonnen pro Jahr zur Teilnahme am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) verpflichtet. Grundlage hierfür bildet das Kreislaufwirtschaftsgesetz und die Nachweisverordnung. Die GKU nimmt seit März 2010 als Dienstleisterin am eANV teil.
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Referenzprojekte (pdf): Elektronisches Abfallnachweisverfahren |
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2013_Referenz_Zedal.pdf | 64.72 KB |