Sicherung von Altablagerungen

In Abstimmung mit der unteren Bodenschutz­behörde erstellen wir Sanierungspläne gemäß § 13 Abs. 6 BBodSchG zum geordneten Abschluss von Altablagerungen mit geringem Gefährdungspotenzial.

Gemäß § 17 Abs. 1 BBodSchV müssenSicherungsmaßnahmen gewährleisten oder wesentlich dazu beitragen, dass durch im Boden oder in Altlasten verbleibende Schadstoffe und deren Umwandlungsprodukte dauerhaft keine Gefahren, erheblichen Nachteile oder erheblichen Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit bestehen.

Ziel ist die Errichtung eines dachähnlichen Geländeprofils zur oberfläch­lichen Ableitung des anfallenden Niederschlags­wassers (kontrollierte Flächen­entwässerung). Dies führt zur Austrocknung des Deponie­körpers.

Bei der Planung sind bau-, natur-, forst-, bodenschutz-, wasser- und abfallrechtliche Belange zu berücksichtigen. 

Möglicher Profilaufbau eines Sicherungsbauwerks
LKW-Waage zur Eingangskontrolle
Raubettmulde zur kontrollierten Entwässerung
Schaffung ökologischer Nischen, hier: Benjeshecke